Was erledige ich wo?

Kirchenaustritt

Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, bedarf der schriftlichen Erklärung bei dem Standesamt des Wohnsitzes.

Das Standesamt teilt den Austritt dem betroffenen Kirchensteueramt, dem Finanzamt und der Meldebehörde mit.

Benötigte Unterlagen:

  • Ausweisdokument

Gebühr: 35,- €

Zuständige Mitarbeiter

Goldmann Brigitte
Telefon: 09177 4940-34
Zimmer: 1.07

Kirschner Ulrike
Telefon: 09177 4940-60
Zimmer: 1.08