Digitale Lichtbilder für die Ausweisbeantragung

Aufgrund gesetzlicher Regelung dürften ab dem 1. Mai 2025 bei der Beantragung von Ausweisdokumenten (z.B. Personalausweis oder Reisepass) nur noch digitale Lichtbilder durch die Stadtverwaltung angenommen werden. Da aber die technischen Voraussetzungen durch die Softwareanbieter bzw. die Genehmigungsbehörden noch nicht abschließend geschaffen wurden, müssen ab dem 1. Mai 2025 bis auf weiteres auch weiterhin ausgedruckte Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten mitgebracht werden. Aktuell können keine digitalen Lichtbilder, z.B. von Fotografen, verarbeitet werden. Bitte lassen Sie sich beim Fotografen, evtl. neben einem digitalen Lichtbild, auch noch weitere Lichtbilder ausdrucken. Sobald die Verwendung von digitalen Lichtbildern möglich ist werden wir wieder darüber informieren. Vielen Dank für Ihr Verständnis.