Anzeigen schalten im gemeindlichen Bürgerblatt von Heideck
Es besteht die Möglichkeit, im Bürgerblatt der Stadt Heideck zu werben. Das Bürgerblatt erscheint monatlich und wird an alle Heidecker Haushalte (derzeit ca. 2.050) verteilt.
Neben einer Staffelung der Anzeigenpreise (je nach Größe der Anzeige) werden auch Rabatte bei mehrmaliger Schaltung von Anzeigen eingeräumt.
Anzeigenpreise und Anzeigengröße:
Die Anlieferung der fertigen Anzeige muss bei der Stadtverwaltung Heideck in elektronischer Form (als pdf-Datei) bis zum Redaktionsschluss (meistens Mitte des Vormonats) per E-Mail an info@heideck.de erfolgen. Das Einlegeblatt ist selbst in der entsprechenden Menge (2.050 Stück) anzuliefern und muss durch die Druckerei noch eingelegt werden (hierfür entstehen noch zusätzliche Kosten, die derzeit 62,50 € betragen).
Folgende Rabatte werden eingeräumt:
Die Schaltung der Anzeigen muss im zeitlichen Zusammenhang sein. Eine kurze Unterbrechung der Anzeigenschaltung verwirkt den Rabatt nicht. Die Anzeigengestaltung kann abgeändert werden. Dies hat auf die Rabatte keine Auswirkung. Die Umsatzsteuer kann nicht ausgewiesen werden, da die Stadt Heideck für diese Leistung nicht umsatzsteuerpflichtig ist.