Gefördert werden können hier grundsätzlich Gewerbetreibende für die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen des täglichen bis wöchentlichen sowie des unregelmäßigen Bedarfs. In Frage kommen also beispielsweise Bäcker, Metzger oder ortsansässige Gastwirtschaften, aber genauso auch Handwerksbetriebe, Friseurgeschäfte oder andere Einzelhandelsfachgeschäfte. Die mögliche Zielgruppe der Gewerbetreibenden ist sehr breit.
Es können bauliche Investitionen mit in der Regel bis zu 30% sowie unter Umständen auch Investitionen in Einrichtungen und Maschinen gefördert werden. Das Förderprogramm greift in allen Ortsteilen, in welchen es keine Städtebauförderungsprogramme gibt. Es richtet sich daher vorrangig an die kleineren Orts- und Gemeindeteile der ILE-Kommunen, unabhängig von bereits laufenden Dorferneuerungsverfahren. Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten und Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung zur Sicherung, dem Erhalt und der Zukunftsfähigkeit ortsansässiger Unternehmen im ländlich geprägten Raum.