Was erledige ich wo?

Abfallbeseitigung und Müllabfuhrgebühren

Zuständig für die Abfallentsorgung im Gemeindegebiet von Heideck ist der Landkreis Roth. Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektronikschrott, Baum- und Heckenschnitt, Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr und zieht dafür kostendeckende Gebühren von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ein.

Die Stadt Heideck nimmt An- und Abmeldungen für Müllbehälter sowie Änderungsmeldungen entgegen. Diese müssen schriftlich beim Landratsamt Roth eingereicht werden. Das Formular ist hier zum Downloaden oder im Rathaus in der Stadtkasse erhältlich.

Sollte die Restmülltonne einmal nicht ausreichen, so können Restmüllsäcke im Geschäft Ehard, in der Hauptstraße erworben werden; im Kaufpreis sind die Müllgebühren enthalten.

Das Landratsamt Roth bietet den Service an, die Abholung von Sperrmüll direkt online unter www.sperrmuell-roth.de zu bestellen.

Abfuhrplan

Hier online abrufen (inkl. Restmüll, Biomüll, Altpapier und Gelber Sack)

Gartenabfallcontainer-Standorte in Heideck (vom 15. Februar bis 27. November)

  • Heideck, Liebenstädter Straße 2 (bei Feuerwehr)
  • Seiboldsmühle, Staatsstraße St2226 (am Bahnhofsvorplatz)

Meldung Müllbehälter (130,9 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Huber Gaby
Telefon: 09177 4940-22
Zimmer: 1.01

Krammer Christina
Telefon: 09177 4940-21
Zimmer: 1.01