Was erledige ich wo?

Beglaubigungen

Personenstandsurkunden, die nicht in Heideck ausgestellt wurden dürfen von uns nicht beglaubigt werden. Für die Beglaubigung ist immer das ausstellende Standesamt zuständig!

Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.

Mit der Beglaubigung von Unterschriften wird die Echtheit einer Unterschrift oder eines Handzeichens amtlich bestätigt.

Beglaubigung von Dokumenten

Sie können schriftliche oder elektronische Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie oder dem elektronischen Dokument angebracht.

Sie können persönlich zur Behörde gehen oder sich von jemandem vertreten lassen, dem Sie eine schriftliche Vollmacht erteilt haben.

Unterschriftsbeglaubigung

Mit der amtlichen Beglaubigung einer Unterschrift wird bestätigt, dass Sie selbst die Unterschrift unter einem zugehörigen Text geleistet haben. Es werden Unterschriften auf Schriftstücken beglaubigt, die bei einer deutschen Behörde vorgelegt werden müssen oder aufgrund einer Rechtsvorschrift bei einer sonstigen Stelle vorzulegen sind. Unterschriften und Handzeichen müssen i.d.R. in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt werden.

Unterlagen

Originaldokument - die Kopie wird vor Ort angefertigt

Kosten

  • Grundgebühr 3,- €
  • bis zu 6 Seiten 3,- € jede weitere Seite 0,50 €

Zuständige Mitarbeiter

Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02

Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02