Das Führungszeugnis ist ein Auszug insbesondere über strafrechtliche Verurteilungen, das Sie ab Ihrem 14. Lebensjahr bei der für Sie zuständigen Gemeinde / Meldebehörde (Bürgerbüro) oder über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz (siehe "Online-Verfahren") beantragen können.
Führungszeugnisarten
Belegart N
wenn das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt wird (z.B. Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber, Einschreibung bei einer Universität oder Hochschule usw.). Das Führungszeugnis mit der Belegart N wird dem Antragsteller durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt an die angegebene Wohnanschrift übersandt.
Belegart O
wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist (z.B. Einstellung bei einer Behörde, Gewerbeanmeldung, Gaststättenerlaubnis usw.). Gemäß § 32 Abs. 2 BZRG enthält es mehr Angaben als bei Belegart N, insbesondere Verwaltungsgerichtsentscheidungen und Verurteilungen wegen Straftaten im Zusammenhang mit einem Gewerbe. Bei Antragstellung ist die genaue Behördenadresse, der Verwendungszweck und das Geschäftszeichen anzugeben. Das Führungszeugnis mit der Belegart O wird der angegebenen Behörde durch das Bundeszentralregister in Bonn direkt übersandt.
Belegart erweitert
Die Führungszeugnisse werden benötigt für
Bitte eine schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird.
Antragstellung
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Kosten
13 €
Zuständige Mitarbeiter
Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02
Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02