Was erledige ich wo?

Gaststättenerlaubnis

Wer eine Gaststätte in Heideck betreibt, braucht eine Gaststättenerlaubnis. Den Antrag können Sie bei uns stellen. Diesen leiten wir mit den erforderlichen Unterlagen an das Landratsamt Roth zur Genehmigung weiter. Was Sie alles benötigen finden Sie auf dem Antrag. Hier können Sie sich genauer informieren: http://www.freistaat.bayern/dokumente/leistung/9333128442


Antrag auf Gaststättenerlaubnis (524,9 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02