Heidecker
Weihnachts-
markt
30.11.2024
Jede Firma, die ihre Tätigkeit in Heideck beginnt, beendet oder das bestehende Gewerbe verändert, muss dies dem Gewerbeamt melden.
Erforderliche Unterlagen:
Firmen, die bestimmte Tätigkeiten (z.B. Handel mit hochwertigen Gütern wie Kraftfahrzeuge, Computer oder Reisebüros) ausüben, sind sogenannte überwachungsbedürftige Betriebe, für die ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen sind.
Die Gebühr beträgt 13,- €.
Weitere Informationen findet Sie unter: https://www.freistaat.bayern/xsuche
Zuständige Mitarbeiter
Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02
Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02