Wenn Sie eine Person suchen, können Sie bei der Meldebehörde, in deren Bereich die von Ihnen gesuchte Person Ihrer Kenntnis nach gewohnt hat, eine einfache Melderegisterauskunft beantragen. Wenn Sie über diese Person genügend konkrete Angaben machen können, erhalten Sie eine entsprechende Auskunft über Vor- und Familienname, Doktorgrad, derzeitige Anschriften und – sofern die Person verstorben ist – diese Tatsache.
Die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist nur zulässig, wenn die Identität der Person, über die eine Auskunft begehrt wird, eindeutig festgestellt werden kann, und die Auskunft verlangende Person oder Stelle erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden.
Die Auskünfte sind auch dann gebührenpflichtig, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist, nicht ermittelt werden kann oder die erteilte Auskunft bereits bekannt ist.
Telefonische Auskünfte sind nich möglich.
Gebühr: 10 €
Zuständige Mitarbeiter
Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02
Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02