Was erledige ich wo?

Personenstandsurkunden

Urkunden aus Geburten-/Heirats- und Sterbeeinträge erhalten nur Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Vorfahren oder Abkömmlinge. Berechtigte Personen, die den Standesbeamten nicht persönlich bekannt sind, haben sich durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen. Soweit die Urkunde nicht persönlich abgeholt werden kann, ist diese schriftlich anzufordern. Für den Versand der Urkunden werden Auslagen erhoben. 

Gebühren:
Erteilung einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburten-, Heirats- oder Sterbebuch

12,- €

Zuständige Mitarbeiter

Goldmann Brigitte
Telefon: 09177 4940-34
Zimmer: 1.07

Kirschner Ulrike
Telefon: 09177 4940-60
Zimmer: 1.08