Heidecker
Weihnachts-
markt
30.11.2024
Wenn Sie gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb einer gewerblichen Niederlassung selbstständig oder unselbstständig in eigener Person Waren verkaufen, vertreiben oder ankaufen oder Leistungen anbieten, brauchen Sie in der Regel einer Erlaubnis (Reisegewerbekarte). Eine Reisegewerbekarte brauchen Sie ferner, wenn Sie selbstständig unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
Den Antrag auf eine Reisegewerbekarte finden Sie hier zum Download. Darin sind auch alle Informationen der erforderlichen Unterlagen enthalten.
Zuständige Mitarbeiter
Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02
Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02