Was erledige ich wo?
Wohnsitzan-/ab-/ummeldung
- Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich (wird vom neuen Wohnort an den aufzugebenden Ort elektronisch übermittelt), mit Ausnahme der Abmeldung ins Ausland
- Zur Anmeldung am neuen Wohnort ist persönliches Vorsprechen erforderlich, für gesamte Familie und deren Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) reicht ein Elternteil.
- Die An-, Ab- und Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen
- Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde
Unterlagen
- Alle Ausweise der zuziehenden Personen
- Wohnungsgeberbestätigung vom Hausbesitzer/Vermieter ausgefüllt
- bei Zuzug aus dem Ausland ggf. internationale Eheurkunde
Kosten
keine
Wohnungsgeberbestätigung (70,5 KB)