Was erledige ich wo?

Wohnsitzan-/ab-/ummeldung

  • Eine Abmeldung ist nicht mehr erforderlich (wird vom neuen Wohnort an den aufzugebenden Ort elektronisch übermittelt), mit Ausnahme der Abmeldung ins Ausland
  • Zur Anmeldung am neuen Wohnort ist persönliches Vorsprechen erforderlich, für gesamte Familie und deren Kinder (bis zum 18. Lebensjahr) reicht ein Elternteil.
  • Die An-, Ab- und Ummeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach dem Umzug erfolgen
  • Die Abmeldung der Nebenwohnung erfolgt bei der Hauptwohnsitzgemeinde

Unterlagen

  • Alle Ausweise der zuziehenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung vom Hausbesitzer/Vermieter ausgefüllt
  • bei Zuzug aus dem Ausland ggf. internationale Eheurkunde

Kosten

keine


Wohnungsgeberbestätigung (70,5 KB)

Zuständige Mitarbeiter

Pfaller Eleonore
Telefon: 09177 4940-12
Zimmer: 1.02

Priem Anna-Lena
Telefon: 09177 4940-13
Zimmer: 1.02